Ausgangssituation

In Friesack lagen funktionale und gestalterische Mängel sowie weitere städtebauliche Missstände vor, zu deren Behebung die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Jahr 1990 eingeleitet wurde.

Substanzmängel

Substanzmängel äußerten sich insbesondere durch

  • hohen Sanierungsbedarf und die notwendig gewordene Sicherungen von historischer Bausubstanz,
  • Leerstand von Wohn- und Gewerbeimmobilien,
  • gebietsuntypische Nutzungen in innerstädtischen Lagen,
  • die hohe Anzahl an ungenutzten Grundstücken bzw. Baulücken.

41 Gebäude wiesen einen dringenden Sanierungsbedarf auf und bei ca. 30 Gebäuden war eine Objektsicherung notwendig. 48 Gebäude standen teilweise oder vollständig leer und eine Zweckentfremdung wurde bei 7 Gebäuden festgestellt. Darüber hinaus stellten die vielen sanierungsbedürftigen und leerstehenden Scheunen im Scheunenviertel (Vietznitzer Straße, Thiemannstraße) eine besondere Herausforderung dar. Besonders auffällig waren die mangelnde Auslastung der Grundstücke und die vielen Baulücken und Brachflächen im Untersuchungsgebiet, die dem Charakter der innerstädtischen Struktur nicht entsprachen. Durch den großen Teil der ungenutzten bzw. entsprechend dem Gebietscharakter unter- oder fehlgenutzten Grundstück ergaben sich gleichzeitig potentielle Neubauflächen.

  

Durch die erörterten städtebaulichen Mängel wurde das Untersuchungsgebiet der VU in der Erfüllung seiner Aufgaben, die ihm nach seiner Lage und Funktion für die Stadt und umliegende Siedlungen obliegen, erheblich beeinträchtigt. Die innerstädtische Struktur war nur in Grundzügen erkennbar.

Funktionsmängel

Die Funktionsmängel drückten sich in erster Linie aus in

  • Nutzungskonflikten durch die fehlgenutzten und untergenutzten Grundstücke,
  • Fehlbedarfen an ortsspezifischen innerstädtischen Nutzungen,
  • Mängeln in der Verkehrsinfrastruktur und somit der Verkehrssicherheit (vor allem aus Sicht der Fußgänger),
  • Mängeln im Ortsbild, insbesondere bei der Gestaltung der Bebauung und von Freiflächen.
Nutzungskonflikte

Nutzungskonflikte lagen durch gewerbliche Nutzungen (beispielsweise Kfz-Werkstätten, Gärtnerei, Schreinerei, Baumarkt und Getränkefabrik), welche vorzugsweise aus dem Gebiet ausgelagert werden sollten, oder durch Unternutzungen (Parkplatz, Lagerflächen) vor. Sie standen im Widerspruch zum Gebietscharakter als innerstädtischer Einkaufsstandort und  Wohngebiet.

Fehlbedarfe

Fehlbedarfe äußerten sich in einem Mangel an für die innerörtliche Lage typischen Nutzungen (Einzelhandel, Dienstleistungen, öffentliche Einrichtungen). An verschiedenen Stellen des Untersuchungsgebietes waren Nutzungsergänzungen im Zuge einer Neubebauung bzw. Baulückenschließung sowie eine Neugestaltung von Freiflächen erforderlich.

Hervorzuheben war der Leerstand bzw. die Unternutzung der ehemaligen Scheunen, die verschiedene Nutzungsmöglichkeiten aufwiesen, insbesondere bezüglich Kleingewerbe, Ferien- Wochenendnutzung oder Tourismus.

An mehreren Orten wurden Stellplatzdefizite identifiziert, beispielsweise an der Hamburger Straße im Bereich der Kirche oder an der Post. Es fehlte an Beherbergungskapazität und Kultureinrichtungen. Des Weiteren mangelte es an baulichen Abrundungen, beispielsweise im Bereich der Gartenstraße/ Große Schanze.

Des Weiteren wurde das Fehlen von öffentlichen Parkplätzen in fußläufiger Nähe zum Zentrum als Mangel identifiziert, da hieraus eine Belastung der Altstadt durch ruhenden Verkehr resultierte. Das Rad- und Fußwegenetz fehlte weitestgehend, ebenso wie kleinere Ruhe- und Sitzbereiche. Außerdem war kein Spielplatzangebot für Kleinkinder in Zentrumsnähe im entsprechenden Maße und in entsprechender Qualität vorhanden.

Mängel in der Verkehrsinfrastruktur

Als wesentliche funktionale Mängel waren eine fehlende Verkehrssicherheit und -führung, das Fehlen von Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und ein hohes Verkehrsaufkommen an zentralen Kreuzungsbereichen (Durchreiseverkehr mit hohem LKW-Anteil) erkannt. Häufig fehlte eine Gliederung der Verkehrsflächen, die Bewegungsfreiheit von Fußgängern war oft eingeschränkt und einige Straßen waren noch nicht befestigt. Darüber hinaus bestanden Gestaltungsmängel im Straßenraum beispielsweise bei der Abgrenzung von Fahrbahn und Stellplätzen.

  

Mängel im Ortsbild

Vor allem die bereits angesprochenen leerstehenden Grundstücke und Baulücken störten das Ortsbild. Raumkanten waren zum Teil nicht oder nur schwach definiert. Blockrandbebauungen fehlten teilweise oder wirkten im Ortsbild deplatziert. In vielen Bereichen erschien eine städtebauliche Neuordnung notwendig.

Die Bedeutung der Hamburger Straße als Zentrumslage und Hauptverkehrsachse spiegelte sich in der architektonischen Gestaltung nur bedingt wieder. Es waren ungeschlossene Brandwände und offene Blockränder vorhanden.

Bezogen auf die gesamte Gebietskulisse fügten sich einzelne Gebäude bzw. Gebäudeteile aufgrund einer abweichenden Gestaltung und Dimensionierung nicht in das Ortsbild ein, beispielsweise  Anbauten, Nebengebäude und Garagen. Hier war eine städtebauliche Neuordnung erforderlich, gegebenenfalls durch den Rückbau der genannten Anlagen.

Im rückwärtigen Bereich des Rathauses bestand ein erhebliches Gestaltungsdefizit. Es mangelte an einer Funktionsgliederung, Durchgrünung und Freiflächengestaltung. Auch in anderen Bereichen waren Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes erforderlich.

Umgestaltungspotentiale bestanden darüber hinaus an einigen Gebäuden bezüglich Firsthöhe und -richtung, Dachneigung und Fassadengestaltung am Marktensemble. Für ein einheitliches Ortsbild waren Umgestaltungen an einzelnen Objekten wünschenswert.

Darüber hinaus wurden Werbeanlagen und die angesprochenen Gewerbenutzungen als ortsbildstörend erfasst.